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Die Betriebsprüfungen der Künstlersozialkasse wird seit dem 1. 7. 2007 von der der Deutschen Rentenversicherung übernomen. In einer ersten Aktion sollen 280 000 Unternehmen erfast werden.

 

Nach einem Kabinettsbeschluss vom 13.12.2006 begannen, nach den Plänen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, am 01.07.2007 die ca. 3600 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die bereits für die Überprüfung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig sind, alle Unternehmen in Deutschland auch nach den Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetztes (KSVG) zu kontrollieren.

 

Nach § 28p Abs. 1 SB IV haben die Prüfdienste der DRV die gesetzliche Aufgabe, die Abgabepflicht nach dem KSVG zu prüfen. Sie stellen durch Bescheid die Abgabepflicht gegenüber den Unternehmen dem Grunde und der Höhe nach fest und führen die Widerspruchsverfahren bei den von Ihnen erlassenen Bescheiden durch.

 

In einer Sonderaktion der DRV wurden ab Mitte 2007 etwa 280 000 Unternehmen angeschrieben und zur Meldung der nach dem KSVG abgabepflichtigen Entgelte im Verjährungszeitraum (2002 bis 2006) aufgefordert. Die Auswertung des vierseitigem Erhebungsbogen führte für viele Unternehmen dazu, dass sie nicht nur künftig Künstlersozialabgaben (KSA) zahlen müssen, sondern zusätzlich auch noch rückwirkend für die vergangenen 5 Jahre. Das ist für viele Unternehmen eine große finanzielle Belastung. Die Frist zur Beantwortung des Fragebogens beträgt einen Monat.

 

Um die notwendige Abschreckungswirkung zu erreichen, hat der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen von € 5000 auf € 25 000 bis € 50 000 erhöht. Im Referentenentwurf zum 3. KSVG - Änderungsgesetztes wird dies damit begründet, dass so die notwendige Abschreckungswirkung erreicht und die Unternehmen nachdrücklich zur Erfüllung ihrer Melde- und Mitwirkungspflicht nach dem KSVG angehalten werden. Die Betriebsprüfer der DRV besuchen alle Firmen, die in dieser Sonderaktion nicht abschliessend ermittelt werden konnten, vor Ort im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfung. Ab Februar 2007 begann die Ausbildung des für die Erfassung vorgesehenen Innendienstpersonals und der Betriebsprüfer.

 

In der Vergangenheit wurden ca. 1000 Unternehmen von 10 Betriebsprüfern der Künstlersozialkasse geprüft. Wer zufällig gefunden worden war, hatte Pech und hatte einen erheblichen  Wettbewerbsnachteil gegenüber seinen Konkurrenten. Das war ungerecht und auch finanziell nicht sehr sinnvoll, da der KSK dadurch hohe Einnahmen verlorengegangen sind. Die gefundenen Firmen mussten die Last der gesamten Kunstbranche tragen, was auf Dauer für die Unternehmen nicht hinnehmbar war. Im Kalenderjahr 2006 forderten die Prüfer der KSK ca. 14 Mio. Künstlersozialabgabe nach.

Betriebe ohne Beschäftigte und Betriebe mit einer AUSGLEICHSVEREIN-BARUNG werden weiterhin von den Prüfern der KSK überprüft. Seit ihrem Bestehen hat die KSK lediglich ca. 40 0000 Unternehmen erfasst. Mit der zusätzlichen Erfassung und der Prüfung aller Unternehmen wird erreicht, dass jedes potentiell abgabepflichtige Unternehmen gefunden, zur Zahlung der Künstlersozialabgabe herangezogen und regelmäßig geprüft wird.

 

Für fast alle Unternehmen besteht jetzt Handlungsbedarf. Unternehmen, die in irgend einer Form Werbung für das eigene Unternehmen oder seine Produkte oder/ und Öffentlichkeitsarbeit betreiben, werden mittelfristig alle komplett überprüft und zur Zahlung der Künstlersozialabgabe herangezogen. Es ergeben sich dabei erfahrungsgemäss erhebliche Nachzahlungen, da für 5 Kalenderjahre nachgefordert wird. Durchschnittlich sind für jeden Euro Honorar ca. 4,5% Künstlersozialabgabe fällig.

Heinrich Tiemann -Staatssekretär im Bundesinnenministerium für Arbeit und Soziales- erklärte in einem Beitrag für" Politik und Kultur " - Zeitung des Deutschen Kulturrates ( Ausgabe Jan. Febr. 2007 ), dass man alle Vorsorge treffen werde, damit die zukünftige Arbeit kompetent und gut gemacht werde. Die KSK wird die DRV bei der neuen Aufgabe unterstützen und die Prüferinnen und Prüfer der Rentenversicherung umfassend qualifizieren und sie bei ihrer Tätigkeit fachlich beraten.

 

Trotzdem gibt es viele Probleme, die noch bereinigt werden müssen. Die Arbeitsbelastung der KSK ist durch die Flut der neu hinzugekommenen Unternehmen noch einmal grösser geworden und mit den wenigen Mitarbeitern des Hauses fast nicht zu bewältigen. Daher bleibt nicht wirklich Zeit für die Mitarbeiterschulung, die aber dringend erforderlich wäre. Wer bei verschiedenen Sachbearbeitern der KSK anruft, muss damit rechnen, verschiedene Anworten zu erhalten, die sich teilweise sogar widersprüchliche Angaben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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